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   VGH Hessen, 21.10.1991 - 13 UE 1477/86   

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VGH Hessen, 21.10.1991 - 13 UE 1477/86 (https://dejure.org/1991,6530)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.10.1991 - 13 UE 1477/86 (https://dejure.org/1991,6530)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 13 UE 1477/86 (https://dejure.org/1991,6530)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1986 - A 13 S 77/85

    Abstufung des Wahrscheinlichkeitsmaßstab

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1991 - 13 UE 1477/86
    Die hier vertretene Auffassung der grundsätzlichen Geltung beider Prognosemaßstäbe, also der sogenannten negativen Verfolgungsprognose im Falle des Bestehens von Vorfluchtgründen und der beachtlichen Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung in den übrigen Fällen, auch für die Beantwortung der Frage, ob die Anerkennung eines Asylberechtigten nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG zu widerrufen ist, wird auch vom Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg (Urteil v. 12. Februar 1986 - A 13 S 77/85 -, NVwZ 1986, 957 f.) geteilt.

    Sinn der Vorschrift ist es, der psychischen Sondersituation Rechnung zu tragen, in der sich ein Asylberechtigter befindet, der ein besonders schweres und nachhaltig wirkendes Verfolgungsschicksal erlitten hat und dem es deshalb selbst lange Jahre danach ungeachtet der veränderten Verhältnisse nicht zumutbar ist, in den früheren Verfolgerstaat zurückzukehren (vgl. VGH Mannheim, Urteil v. 12. Februar 1986 - A 13 S 77/85 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1991 - 13 UE 1477/86
    Asylrechtlichen Schutz genießt jeder, der im Falle seiner Rückkehr in den Herkunftsstaat dort aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt wäre oder in diesem Land politische Repressalien zu erwarten hätte (BVerfG, Beschluß v. 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341 (357)).

    Verfassungsrechtlich ist anerkannt (BVerfG, Beschluß v. 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341 (360 f.) = NJW 1980, 2641), daß einem Asylberechtigten, der schon einmal politische Verfolgung erlitten hat, im Hinblick auf zwischenzeitliche Veränderungen im Verfolgerstaat der Status als Asylberechtigter nur dann entzogen werden darf, wenn eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist, weil es dem humanitären Charakter des Asyls widerspräche, einem Asylsuchenden, der bereits einmal Opfer politischer Verfolgungsmaßnahmen gewesen ist, das Risiko der Wiederholung aufzubürden.

  • BVerwG, 17.08.1988 - 9 B 263.88

    Widerrufsverfahren - Unzulässige Rückwirkung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1991 - 13 UE 1477/86
    Aus § 43 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG, wonach begonnene Asylverfahren "nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen sind", folgt indes, daß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vorschrift am 1. August 1982 bereits anhängigen Verfahren - und damit auch auf das vorliegende - Anwendung findet (BVerwG, Beschluß v. 17. August 1988 - BVerwG 9 B 263.88 -).

    Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, daß das Asylrecht keinen unabänderlichen Status verleiht, sondern sein Bestand abhängig ist vom Fortbestand der das Asylrecht begründenden Voraussetzungen, so daß der Schutz des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erlischt, wenn keine politische Verfolgung mehr vorliegt (BVerwG, Beschluß v. 17. August 1988 - BVerwG 9 B 263.88 -, unter Bezugnahme auf Randelzhofer in Maunz-Dürig- Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, Rdnr. 143).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1991 - 13 UE 1477/86
    Die spezifische Zielrichtung ist anhand des inhaltlichen Charakters der Verfolgung nach deren erkennbaren Zweck und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden zu ermitteln (BVerfG, Beschluß v. 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1991 - 13 UE 1477/86
    Ungeachtet dessen muß sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit des von dem Asylbewerber behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschaffen, hat dabei allerdings den sachtypischen Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Heimatland bei der Auswahl der Beweismittel und bei der Würdigung des Vortrages und der Beweise angemessen zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil v. 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180 ff.).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1991 - 13 UE 1477/86
    Diese subjektiven Nachfluchtgründe sind wegen des Fehlens des von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzten kausalen Zusammenhangs zwischen Verfolgung und Flucht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen überhaupt asylrechtlich relevant (BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1991 - 13 UE 1477/86
    Bei der Darstellung der allgemeinen Umstände im Heimatland genügt es dagegen, daß die vorgetragenen Tatsachen die nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung ergeben (BVerwG, Urteil v. 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 -, EZAR 630 Nr. 1).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1991 - 13 UE 1477/86
    Diese Personen sind schon dann als Asylberechtigte anzuerkennen, wenn an ihrer Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel verbleiben (BVerfG, Beschluß v. 2. Juli 1980, a.a.O.; BVerwG, Urteil v. 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 -, BVerwGE 70, 169).
  • BVerwG, 24.04.1979 - 1 C 49.77

    Furcht vor Verfolgung wegen Republikflucht - Unerlaubtes Verbleiben im Ausland

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1991 - 13 UE 1477/86
    Hierbei ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abzustellen, wobei es einer über einen absehbaren Zeitraum ausgerichteten Prognose der sich für den Asylbewerber ergebenden Verfolgungssituation bedarf (BVerwG, Urteil v. 24. April 1979 - BVerwG 1 C 49.77 -, Buchholz 402.24, § 28 AuslG Nr. 13; Urteil v. 31. März 1981 - BVerwG 9 C 286.80 -, EZAR 200 Nr. 3).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

    Auszug aus VGH Hessen, 21.10.1991 - 13 UE 1477/86
    Hierbei ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abzustellen, wobei es einer über einen absehbaren Zeitraum ausgerichteten Prognose der sich für den Asylbewerber ergebenden Verfolgungssituation bedarf (BVerwG, Urteil v. 24. April 1979 - BVerwG 1 C 49.77 -, Buchholz 402.24, § 28 AuslG Nr. 13; Urteil v. 31. März 1981 - BVerwG 9 C 286.80 -, EZAR 200 Nr. 3).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.02.1988 - 11 A 10/87
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